Kundmachung (PDF)
vom 31.10.2024
Flächenwidmungsplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt auf Grundlage des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 (K-ROG 2021) nachstehende Änderungen des Flächenwidmungsplanes in Betracht zu ziehen.
Beilage zur Kundmachung: Lagepläne (PDF).
Kundmachung (PDF)
vom 30.10.2024
Flächenwidmungsplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, Änderungen des Flächenwidmungsplanes in Betracht zu ziehen.
Beilage zur Kundmachung: Lageplan / Widmungspunkte (PDF).
Kundmachung (PDF)
vom 14.10.2024
2. Nachtragsvoranschlag (Entwurf)
Kundmachung (PDF)
vom 26.09.2024
Vermessung Antonienweg, Kollenprat, GZ: 24141-1
Kundmachung (PDF)
vom 10.09.2024
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land „Besondere Waldbrandgefahr – Verbot des Feuerentzündes“ (Aufhebung)
Kundmachung (PDF)
vom 24.07.2024
Zusammensetzung Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörden und Besondere Wahlbehörde (Nationalratswahl 29. September 2024)
Kundmachung (PDF)
vom 03.07.2024
Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
Kundmachung (PDF)
vom 25.06.2024
Kassenstunden der Gemeinde Wernberg
Kundmachung (PDF)
vom 25.06.2024
Geschworenen- und Schöffengesetz (Verzeichnis der für das Amt des Geschworenen oder Schöffen ausgelosten Personen für die Jahre 2025 und 2026)
Kundmachung (PDF)
vom 20.06.2024
Erweiterung „Business Park Wernberg“ (Entwurf)
Kundmachung (PDF)
vom 17.06.2024
1. Nachtragsvoranschlag (Entwurf)
Kundmachung (PDF)
vom 23.04.2024
Verfügungen der Gemeindewahlbehörde (Wahllokale und Verbotszonen)
Kundmachung (PDF)
vom 15.04.2024
Auflegung des Wählerverzeichnisses und Berichtigungsverfahren (Europawahl 9. Juni 2024)
Kundmachung (PDF)
vom 15.04.2024
Abtretung/Übernahme Öffentliches Gut
Bezug: Vermessung Rosegger Straße (Lageplan)
Kundmachung (PDF)
vom 08.04.2024
Rechnungsabschluss 2023 (PDF)
Kundmachung (PDF)
vom 25.03.2024
Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 (Entwurf)
Kundmachung (PDF)
vom 12.03.2024
Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
vom 05.03.2024
Bodenschätzung in der Ortsgemeinde Wernberg
Kundmachung (PDF)
vom 07.02.2024
Sparmarkt-Neuverordnung
Gegenstand: Integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung „Sparmarkt-Neuverordnung“ (Entwurf)
Kundmachung (PDF)
vom 29.01.2024
Abtretung Öffentliches Gut
Bezug: Vermessung Schneiderweg, Wolf ZT GmbH, GZ: 9835/23
Kundmachung (PDF)
vom 24.01.2024
Flächenwidmungsplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan neu zu beschließen (Verordnungsentwurf).
Kundmachung (PDF)
vom 24.01.2024
Neuverordnung Aufschließungsgebiete (Flächenwidmungsplan)
Im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplans beabsichtigt die Gemeinde Wernberg, die festgelegten Aufschließungsgebiete zu prüfen und neu zu verordnen (Verordnungsentwurf).
Kundmachung (PDF)
vom 08.01.2024
Festlegung Ortskern
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, auf Grundlage der §§ 31 und 42 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, LGBl. 59/2021, innerörtliche Gebiete als Ortskern festzulegen.
Gemäß den §§ 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 liegt der Entwurf zur Festlegung des Ortskernes in der Zeit
von 09.01.2024 bis 08.02.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur allgemeinen Einsicht auf und wird auch hier auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Auflagefrist jede Person berechtigt ist, schriftlich begründete Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Ortskernes einzubringen. Die während der Auflagefrist beim Gemeindeamt Wernberg schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen werden durch den Gemeinderat bei der Behandlung des Antrages in Erwägung gezogen.
Im Sinne des § 42 Z 2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird von der schriftlichen Verständigung der Grundeigentümer jener Grundstücke, die von der Festlegung des Ortskernes betroffen sind, abgesehen.
Entwurf zur Festlegung des Ortskernes (bitte anklicken)!
Kundmachung (PDF)
vom 23.11.2023
Entwurf Voranschlag 2024
Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
23.11.2023 bis 01.12.2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt wird.
Entwurf des Voranschlags 2024 (bitte anklicken)!
Kundmachung (PDF)
vom 17.10.2023
Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages
Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
17.10.2023 bis 25.10.2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt wird.
Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages (bitte anklicken)!
Kundmachung (PDF)
vom 03.10.2023
Änderung des Flächenwidmungsplans
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt auf Grundlage der §§ 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 (K-ROG 2021), LGBl. Nr. 59/2021, nachstehend angeführte Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Betracht zu ziehen.
Für weitere Details bitte anklicken!
Ansicht der Pläne (bitte anklicken)!
Kundmachung (PDF)
vom 19.09.2023
Abtretung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG 2017), LGBl. Nr. 08/2017, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilflächen der Parzelle Nr. 1214/1, EZ 675, KG 75456 Wernberg I, entsprechend dem Vermessungsplan der Wolf ZT GmbH, 9020 Klagenfurt, GZ 9916/23, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle Nr. 390, EZ 693, KG 75456 Wernberg I, zuzuschlagen.
Für weitere Details bitte anklicken!
Kundmachung (PDF)
vom 07.09.2023
Abtretung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG 2017), LGBl. Nr. 08/2017, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilflächen der Parzelle Nr. 1082, EZ 982, KG 75430 Neudorf, entsprechend dem Vermessungsplan der Wolf ZT GmbH, 9020 Klagenfurt, GZ 9561/22, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle Nr. 331, EZ 26, KG 75430 Neudorf zuzuschlagen.
Für weitere Details bitte anklicken!
Kundmachung (PDF)
vom 23.08.2023
Abtretung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengeesetzes 2017 (K-StrG 2017), LGBl. Nr. 08/2017 in der geltenden Fassung ist beabsichtigt, Teilflächen der Parzelle Nr. 1350/1, EZ 982, KG 75430 Neudorf als öffentliches Gut aufzulassen und den Parzellen Nr. 1202/1, EZ 600 und Parzelle Nr. 1209, EZ 575 (alle KG Neudorf) zuzuschlagen.
(für weitere Details bitte anklicken!)
Kundmachung (PDF)
vom 05.07.2023
Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg vom 05.07.2023, Zl. 000-902-4/2022, mit der der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2023 erlassen wird
(1. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2023)
(für Details bitte anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 27.06.2023
Entwurf 1. Nachtragsvoranschlag
Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom 27.06.2023 bis 05.07.2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.
Kundmachung
vom 09.06.2023
Revision Flächenwidmungsplan 2. Kundmachung / 2. Differenzplan
Gemäß § 41 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 bis 4 K-ROG 2021 wird der Entwurf über die Festlegung der Aufschließungsgebiete in der Zeit von 09. Juni bis einschließlich 11. Juli 2023 während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr, Mittwoch 08:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr) im Gemeindeamt Wernberg zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.
Kundmachung 1 - PDF
(Eigentümer / von Neufestlegung eines Aufschließungsgebietes betroffener Grundstücke)
Kundmachung 2 - PDF
(Eigentümer / von der Umwidmung betroffener Grundstücke)
Dazugehörige Unterlagen (PDF):
Kundmachung (PDF)
vom 27.04.2023
Rechnungsabschluss 2022
Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 26. April 2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom 27.04.-26.05.2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt öffentlich zur Einsicht auf und wird im Internet im Internet bereitgestellt.
(bitte Bild unterhalb anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 17.04.2023
Rechnungsabschluss 2022
Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 einschließlich der textlichen Erläuterung in der Zeit vom 17. bis 25. April 2023 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt (OG - Herr Kobenic).
(bitte anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 22.02.2023
Auflassung / Übernahme Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 36/2022, ist Folgendes beabsichtigt (bitte anklicken)
Kundmachung / Voranschlagsverordnung 2023 (PDF)
vom 06.12.2021
Voranschlag für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz (K-GHG), LGBl. Nr. 80/2019 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020 wird verordnet:
(bitte anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 30.11.2022
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017 i.d.F. LGBl Nr. 36/2022, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 1165/5, EZ 982, KG 75430 Neudorf als Öffentliches Gut aufzulassen.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Kundmachungsfrist, das ist vom 30. November 2022 bis 29. Dezember 2022 begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.
Kundmachung (PDF)
vom 30.11.2022
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017 i.d.F. LGBl Nr. 36/2022, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 155/6, EZ 982, KG 75430 Neudorf als Öffentliches Gut aufzulassen.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, innerhalb der Kundmachungsfrist, das ist vom 30. November 2022 bis 29. Dezember 2022 begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.
Kundmachung (PDF)
vom 10.11.2022
Öffentliche Einsicht 2. Nachtragsvoranschlag 2022
Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom 10.11.2022 bis 17.11.2022 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.
(für Details bitte anklicken!)
Kundmachung (PDF)
vom 08.09.2022
Abänderung Vereinbarung Verwaltungsgemeinschaft
Gemäß § 81 ABs 3 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 66/1998 id.g.F.
Allgemeine Einsichtnahme: vier Wochen ab dem Tag des Anschlages der Kundmachung während der Amtsstunden.
(für weitere Details bitte anklicken!)
Kundmachung (PDF)
vom 15.07.2022
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. Nr. 8/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 91/2020, ist beabsichtigt, Teilflächen dem Öffentlichen Gut zugeschlagen zu werden.
Kundmachung (PDF)
vom 15.07.2022
Änderung Flächenwidmungsplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt auf Grundlage §§ 34, 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021), LGBl. Nr. 59/2021, nachstehend angeführte Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Betracht zu ziehen. Siehe auch elektronisches Amtsblatt unter www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20727/Forms/AllItems.aspx
(für Details bitte anklicken!)
Kundmachung (PDF)
vom 29.06.2022
Neuverordnung Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt gemäß § 52 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, LGBl. 59/2021, für die Grundparzellen 200, 266/5, 266/6, 266/7, 266/8, 266/9, 270/1, 271/12, alle KG Wernberg I die Neuverordnung des integrierten Flächenwidmungs und Bebauungsplanes Zentrum Wernberg 12.11.2015, Zl. 031-2/III/2015.
Der Entwurf der Neuverordnung liegt im Gemeindamt in der Zeit von 29.06.2022 - 28.07.2022 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
(bitte anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 16.05.2022
Rechnungsabschluss 2021
Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 23. Mai 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.
(bitte anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 16.05.2022
Rechnungsabschluss 2021
Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 einschließlich der textlichen Erläuterung in der Zeit vom 16. Mai 2022 bis 23.Mai 2022 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
(bitte anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 23.12.2021
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, mehrere Teilflächen verschiedener Parzellen als Öffentliches Gut aufzulassen / anderer Parzellen zuzuschlagen. Details entnehmen Sie bitte den angehängten Dateien (als PDF und JPG, bitte jeweils anklicken).
Kundmachungsfrist: 23.12.-21.01.2022
Jeder der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann ist berechtigt, innerhalb dieser Frist begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.
Kundmachung / Voranschlagsverordnung 2022 (PDF)
vom 13.12.2021
Voranschlag für das Haushaltsjahr 2022
Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz (K-GHG), LGBl. Nr. 80/2019 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020 wird verordnet:
(bitte anklicken)
Kundmachung (PDF)
vom 03.12.2021
Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022
Gemäß § 6 Abs. 2 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterugen in der Zeit vom 03.-10.12.2021 während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auflliegt bzw. nachfolgend bereitgestellt wird:
(bitte anklicken)
Kundmachung (PDF, 4 Seiten)
vom 23.11.2021
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, mehrere Teilflächen verschiedener Parzellen als Öffentliches Gut aufzulassen. Details entnehmen Sie bitte den angehängten Dateien (als PDF und JPG, bitte jeweils anklicken).
Kundmachungsfrist: 23.11.-22.12.2021
Jedermann der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann ist berechtigt, innerhalb dieser Frist begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.
Kundmachung (PDF)
vom 10.11.2021
Teilbebauungsplan "Siedlungserweiterung Umberg (Schellander)
1. Bauabschnitt" - 1. Abänderung
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung für die "Siedlungerweiterung Umberg (Schellander) 1. Bauabschnitt" 1. Abänderung zu laut beiliegendem Verordnungsentwurf (PDF) zu erlassen.
Weitere Beilage: Lageplan (PDF)
(für größere Darstellung / weitere Details bitte anklicken)
Kundmachung
vom 20.09.2021
Öffentliche Einsicht 1. Nachtragsvoranschlag 2021
Gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom 20.09.2021 bis 27.09.2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.
Kundmachung
vom 26.08.2021
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 360 sowie 1018/1, EZ 626, KG 75449 Trabenig, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle Nr. 359/1 EZ 56, KG 75449 Trabenig zuzuschlagen.
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 13.08.2021
Auflassung Öffentliches Gut
Gemäß § 6 des Kärntner Straßengesetzes 2017 (K-StrG), LGBl. 91/2020, in der geltenden Fassung, ist beabsichtigt, eine Teilfläche der Parzelle Nr. 1094/1, EZ 982, KG 75430 Neudorf, als Öffentliches Gut aufzulassen und der Parzelle nr. 987/8, EZ 61, KG 75430 Neudorf zuzuschlagen.
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 16.07.2021
Revision Flächenwidmungsplan / Aufschließungsgebiete
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des §§ 4 und 4a des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 - K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 idgF, im Rahmen der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes neue Aufschließungsgebiete festzulegen.
(für größere Darstellung bitte das Bild anklicken)
Hinweis:
Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie unter
www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_1.KM.zip zum Download bereitgestellt.
Die Punkte 56 und 63 sind bestehende Widmungsfälle, die im Zuge dieser Kundmachung mitgeführt, jedoch im eigenen Verfahren beurteilt werden.
Kundmachung
vom 16.07.2021
Revision Flächenwidmungsplan / Differenzplan
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des § 15 Abs. 1 und 2 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 - K-GplG 1995, LGBl. Nr. 23/1995 idgF, den Flächenwidmungsplan zu ändern.
(für größere Darstellung bitte das Bild anklicken)
Hinweis:
Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie unter
www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_1.KM.zip zum Download bereitgestellt.
Die Punkte 56 und 63 sind bestehende Widmungsfälle, die im Zuge dieser Kundmachung mitgeführt, jedoch im eigenen Verfahren beurteilt werden.
Kundmachung
vom 06.07.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg beabsichtigt gemäß §§ 4 und 4a Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 i.d.g.F. eine Teilfäche des folgenden Aufschließungsgebietes aufzuheben:
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 29.06.2021
Gemäß § 54 Abs. 5 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 den Rechnungsabschluss 2020 beschlossen hat. Der Rechnungsabschluss 2020 einschl. der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom 29. Juni 2021 bis 29. Juli 2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronisch geführten Amtsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt.
Kundmachung
vom 21.06.2021
Gemäß § 54 Abs. 3 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
21. Juni 2021 bis 28. Juni 2021
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.wernberg.gv.at bereitgestellt wird.
(für größere Darstellung bitte anklicken!)
Kundmachung
vom 18.06.2021
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 06.05.2021
über die Wahl des Gemeindefeuerwehrkommandanten-Stellvertreters der Gemeinde Wernberg am Donnerstag, 10. Juni 2021, 18.00 Uhr, Gemeindeamt Wernberg.
(für größere Darstellung bitte anklicken!)
Kundmachungen
vom 18.03.2021 und 19.03.2021
(für größere Darstellung bitte anklicken!)
Kundmachung
vom 18.03.2021
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfäche der Parzellen Nr. 155/6, EZ 982, KG 75430 (Neudorf) als öffentliches Gut aufzulassen.
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 01.03.2021
Kundmachung der Gemeindewahlbehörde betreffend die Veröffentlichung des Wahlergebnisses für die am 28.02.2021 stattgefundene Wahl des Bürgermeisters / Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg.
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 21.12.2020
Gemäß § 33 Abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21/2000 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass das Jagdausübungsrecht im Gemeindejagdgebiet Wernberg mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Wernberg vom 16. Dezember 2020 unter Punkt 9 der Tagesordnung im Wege freihändiger Verpachtung der Gemeindejagd an die Jagdgesellschaft St. Hubertus Wernberg als Pachtwerber vergeben wurde.
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 17.12.2020
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2021 inklusive der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit von 17.12.2020 bis inkl. 15.01.2021 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Weiters wird der Voranschlag 2021 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:
(bitte die Bilder anklicken)
Kundmachung
vom 09.12.2020
Der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2021 inklusive der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit von 10.12.-16.12.2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Weiters wird der Voranschlagsentwurf 2021 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:
(bitte die Bilder anklicken)
Kundmachung
vom 12.11.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt für den Bereich des Grundstückes 446/2 KG Wernberg (75456) eine integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung für die "Wernberger Straße - 11/2020" lt. beiliegendem Verordnungsentwurf zu erlassen:
(für größere Darstellung bitte anklicken)
Kundmachung
vom 22.10.2020
Der Entwurf des Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2020 liegt in der Zeit von 22. bis inkl. 29.10.2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Weiters wird der Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2020 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:
(bitte die Bilder anklicken)
Kundmachung
vom 02.10.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
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Kundmachung
vom 02.10.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfläche des folgenden Aufschließungsgebietes aufzuheben:
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Kundmachung
vom 01.07.2020
Auflassung von Teilflächen der Parzellen Nr. 480/2 und 1014, EZ 626, KG 75449 Trabenig als Öffentliches Gut / Einbringung begründeter Einwendungen.
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Kundmachung
vom 22.06.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
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Kundmachung
vom 28.05.2020
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 liegt in der Zeit von 28. Mai bis inkl. 04. Juni 2020 während der Amtsstunden im Gemeindeamt Wernberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Weiters wird der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019 in elektronischer Form nachfolgend bereitgestellt:
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Kundmachung
vom 05.05.2020
Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"TANN Föderlach (1.Revision)"
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Kundmachung
vom 05.05.2020
Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"Siedlungserweiterung Umberg (Schellander) 1.Bauabschnitt"
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Kundmachung
vom 05.05.2020
Änderung des Flächenwidmungsplanes / Erlassung eines Teilbebauungsplanes im Integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren.
"Teilbebauungsplan Wohnanlage Trabenig Ost"
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Kundmachung
vom 22.04.2020
Baurechtsverhandlungen am Mittwoch, 06. Mai 2020.
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Kundmachung
vom 20.04.2020
Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes.
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Kundmachung
vom 20.03.2020
Absage der mündlichen Wasserrechtsverhandlung.
Der neue Termin wird gesondert mitgeteilt.
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Kundmachung
vom 05.03.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt eine Teilfläche des folgenden Aufschließungsgebiets aufzuheben:
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Kundmachung
vom 03.03.2020
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das folgende eingebrachte Anregung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes in Beratung zu ziehen:
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Kundmachung
vom 11.10.2019
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt das Grundstück Nr. 25, KG 75451 Umberg, EZ 313, als öffentliches Gut aufzulassen.
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Kundmachung
vom 12.08.2019
Auflassung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 20/25, EZ 313, KG 75451 Umberg als Öffentliches Gut / Einbringung begründeter Einwendungen.
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Kundmachung
vom 03.06.2019
Die Gemeinde Wernberg beabsichtigt, den textlichen Bebauungsplan "Gemeinde Wernberg" laut vorliegendem Verordnungsentwurf NEU zu ERLASSEN
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Kundmachung
vom 07.09.2018
Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2018 samt Umweltbericht
Ein Auflageexpemplar des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2018 samt Umweltbericht liegt von 10.09.2018 bis 09.10.2018 im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf oder kann unter nachstehendem Link aufgerufen werden:
http://www.di-kaufmann.at/Uploads/Wernberg_Kundmachung_ÖEK_UB.zip
Kundmachung
vom 22.12.2017
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Kundmachung
vom 26.09.2017
zur Änderung des Flächenwidmungsplanes
Erfassung eines Teilbebauungsplanes im
integrierten Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanverfahren
Kundmachung
vom 27.10.2016
zur Aufhebung eines Aufschließungsgebietes