Parteienverkehr: Heute, 08.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 18.00 Uhr Amtsstunden: Heute, 08.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 18.00 Uhr mehr...
Telefon: 04252/3000 Fax: 04252/3000-41 E-Mail: wernberg@ktn.gde.at
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Gemeindeinfo-App für noch mehr ...
18.05.2025
Die Gemeinde Wernberg arbeitet in Kooperation mit der GSIA IT-Services & Information GmbH an einer Gemeindeinfo-App, von der…
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Gemeindeamt am Mittwoch, 28. Mai 2025, ...
14.05.2025
Am Mittwoch, 28. Mai 2025, hat das Gemeindeamt nachmittags wegen einer internen Weiterbildung geschlossen.
Kostenlose Elternbildungsreihe
06.05.2025
Am 14. Mai 2025 beginnt eine kostenlose Elternbildungsreihe, organisiert vom Kinderschutzzentrum Delfi Spittal und Villach.
Kostenlose Digital-Workshops in Wernberg
05.05.2025
„Digital überall“ ist ein kostenloses Workshop-Angebot für digitale Einsteigerinnen und Einsteiger. Vor allem Seniorinnen und…
22
Mai
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22.05.2025 18:00 Uhr
Raiffeisenbank Wernberg, Wernberger Straße 1 (Sitzungsraum, 2. Obergeschoss)
24
24.05.2025 09:00 Uhr
Raiffeisenbank Wernberg (Parkplatz)
25
Die 25 Mitglieder des Bienenzuchtvereins Wernberg betreuen stolze 288 Völker… » weiterlesen...
25.05.2025 10:00 - 16:00 Uhr
Terlacher Straße 24, 9241 Wernberg
27
27.05.2025 17:30 - 19:00 Uhr
Kloster Wernberg
Gemäß § 3 Abs. 5 der Richtlinie der Kärntner Landesregierung vom 7. Dezember 2023, Zl. 03-ALL-2841/12-20232023 (001), für die Auf- und Verteilung des den Gemeinden des Landes Kärnten zustehenden Zweckzuschusses gemäß §§ 1 f. des Bundesgesetzes über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023, hat die Gemeinde den Gemeindebürgern die Verwendung der Mittel aus der Gebührenbremse und deren Auswirkungen bekannt zu geben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 beschlossen, die finanziellen Mittel der Gebührenbremse, die € 93.555,00 betragen, zur Stützung der Müllgebühren zu verwenden. Ohne diesen Zweckzuschuss hätte eine Müllgebührenerhöhung im Ausmaß von zumindest 25 % erfolgen müssen.
Um den marktbestimmten Betrieb Abfallgebührenentsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften künftig ausgeglichen führen zu können, wurde im Jahr 2024 eine Ausschreibung für die Entsorgung des Rest- und Biomülls vorgenommen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Müllgebühren für das Jahr 2025 neu kalkuliert und entsprechend nach oben oder nach unten hin angepasst.