Resolution gegen 380-kV-Trassenverlauf
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 28. November 2025 auf Initiative von Bürgermeisterin Doris Liposchek einstimmig eine Resolution gegen die derzeit geplante Trassenführung der 380-kV-Höchstspannungsleitung Obersielach-Lienz im Gemeindegebiet Wernberg.
Die Resolution im Wortlaut (PDF-DATEI)
Die APG (Austrian Power Grid AG) und die KNG (Kärnten Netz GmbH) planen im Rahmen des Projekts „Netzraum Kärnten“ den Lückenschluss der 380-kV-Leitung in Kärnten zwischen Obersielach und Lienz sowie den Ausbau und die Verstärkung des 110-kV-Netzes. Der vorgesehene Trassenverlauf betrifft im Bereich der Gemeinde Wernberg insbesondere die Ortschaften Ragain und Umberg, wo die Leitung am Südhang der Ossiacher Tauern verlaufen soll. Parallel zur vorgesehenen Trasse besteht im Nahbereich des Siedlungsraums der Ortschaft Ragain bereits eine 110-kV-Leitung.
Vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs in Kärnten und Österreich in den kommenden Jahrzehnten werden die Errichtung und Verstärkung des Stromnetzes grundsätzlich als wichtige Maßnahmen zur Sicherstellung einer sicheren, stabilen und zukunftsfähigen Energieversorgung von privaten Haushalten, aber auch von Wirtschafts- und Industriebetrieben anerkannt.
Gleichzeitig ergeben sich für die Gemeinde Wernberg und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Fragen hinsichtlich Trassenführung, Landschaftsbild, Gesundheitsaspekten und zur Beteiligung an der Planung. Die Gemeinde Wernberg fordert die APG und die KNG auf, im Zuge der Errichtung der 380-kV-Leitung die bestehende 110-kV-Leitung zu integrieren, um die Belastung der Bevölkerung sowie Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds größtmöglich zu minimieren.
Die Gemeinde Wernberg fordert eine transparente, offene und lösungsorientierte Kommunikation mit der Bevölkerung sowie eine Einbindung der Gemeinde in alle relevanten Planungs- und Genehmigungsschritte. Dazu zählen insbesondere:
- laufende und rechtzeitige Information über Planungsstände und Varianten,
- umfassende und verständliche Aufklärung über mögliche gesundheitliche und ökologische Auswirkungen,
- Möglichkeit der Mitwirkung bei der Standortfestlegung einzelner Masten.
Bei der Planung im Nahbereich von Wohnobjekten ist auf eine angemessene Entfernung zu Siedlungsräumen Bedacht zu nehmen. Sollte dies einen Eingriff in naturschutzrechtlich geschützte Waldgebiete erforderlich machen, ist der Schutz der Menschen jedenfalls vor den Schutz der Natur zu stellen.
Die Gemeinde Wernberg wird im Rahmen der notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren alle rechtlichen, politischen und fachlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Schutz der Bevölkerung, des Landschaftsbilds und der Umwelt weitestgehend sicherzustellen. Insbesondere soll die Variante der Erdkabelverlegung geprüft werden. Ziel ist, dass die sicherste und bestmögliche Lösung für Menschen, Fauna und Flora gefunden wird.
Die Gemeinde Wernberg fordert deshalb auch die Prüfung alternativer Trassenverläufe, um eine gesundheitliche, sozial verträgliche, umweltgerechte und technisch sinnvolle Lösung zu gewährleisten, auch wenn diese mit Mehrkosten für die Projektwerber APG und KNG verbunden ist.