Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Wernberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für wernberg.gv.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.1.1: Nicht-textuelle Inhalte – Auf der Website sowie in bereitgestellten Dokumenten sind nicht alle Bilder mit passenden Alternativtexten versehen. Fehlende oder unzureichende Bildbeschreibungen können dazu führen, dass Nutzer*innen von Screenreadern wichtige Informationen nicht wahrnehmen können.
- 1.3.1: Informationen und Beziehungen – Die Inhalte sind nicht durchgängig korrekt semantisch strukturiert, insbesondere bei der Verwendung von Überschriften. Es werden teilweise Hierarchiestufen übersprungen oder nicht logisch eingesetzt, was die Orientierung und das inhaltliche Verständnis für Screenreader-Nutzer*innen erschwert.
- 1.4.5: Text in Bildern – Auf der Website und in bestimmten Dokumenten werden gelegentlich Bilder verwendet, die Text enthalten. Diese Textinhalte sind nicht immer zusätzlich im Fließtext oder in Alternativbeschreibungen wiedergegeben, wodurch sie für assistive Technologien nicht vollständig zugänglich sind.
- 1.4.12: Textabstände – Die Websitegestaltung lässt keine vollständige Anpassung der Textabstände zu (z. B. Zeilenhöhe, Wort- oder Buchstabenabstände), wie es in den Anforderungen vorgesehen ist. Dies kann insbesondere für Menschen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen die Lesbarkeit negativ beeinflussen.
- 2.4.7: Sichtbarer Fokus – Auf den Detailseiten für Nachrichten und Termine ist der sichtbare Fokus beim Navigieren mit der Tastatur bei bestimmten Schaltflächen – insbesondere jenen zur Rückkehr zur Übersicht – nicht ausreichend umgesetzt. Dies kann die Bedienbarkeit per Tastatur beeinträchtigen.
- PDF-Dokumente – Die auf der Website angebotenen PDF-Dateien wurden nicht barrierefrei erstellt. Es fehlen strukturierende Tags, Alternativtexte für Grafiken oder eine sinnvolle Lesereihenfolge, was den Zugriff für Nutzer*innen assistiver Technologien stark einschränkt oder unmöglich macht.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website verfügbare PDF- oder Office-Dokumente – insbesondere ältere Dateien sowie solche, die von externen Dritten bereitgestellt wurden – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und kann derzeit nicht gewährleistet werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Peter Kowal peter.kowal@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.