Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Wernberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für wernberg.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.4.5: Text in Bildern – Auf der Website werden vereinzelt Bilder verwendet, die Text enthalten, insbesondere im Newsbereich. Zwar sind Alternativtexte vorhanden, diese geben jedoch nicht immer alle Textinformationen vollständig wieder. Dadurch können Inhalte, die ausschließlich im Bild enthalten sind, für Nutzer*innen assistiver Technologien unvollständig zugänglich sein.
- 2.4.4: Linkzweck im Kontext – Einige Linktexte sind noch zu allgemein formuliert oder nicht ausreichend aussagekräftig. Dadurch ist der Zweck einzelner Links für Nutzer*innen, insbesondere bei der Navigation mit Screenreadern oder Tastatur, nicht immer eindeutig erkennbar.
- PDF-Dokumente – Die auf der Website angebotenen PDF-Dateien wurden nicht durchgängig barrierefrei erstellt. Es können strukturierende Tags, Alternativtexte für Grafiken oder eine sinnvolle Lesereihenfolge fehlen. Dadurch kann der Zugriff für Nutzer*innen assistiver Technologien eingeschränkt oder unmöglich sein.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website verfügbare PDF- oder Office-Dokumente – insbesondere ältere Dateien sowie solche, die von externen Dritten bereitgestellt wurden – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und kann derzeit nicht gewährleistet werden.
c. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Inhalte von Dritten, die von der Gemeinde Wernberg weder finanziert noch entwickelt werden und auch nicht ihrer Kontrolle unterliegen, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Erklärung.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und auf Grundlage des Re-Audits vom 08.06.2026 aktualisiert.
Die Bewertung wurde von einem Dritten vorgenommen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 08.06.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Peter Kowal (peter.kowal@ktn.gde.at)
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.