Zum Inhalt springen Zum Seitenende springen
Zurück zur Übersicht

Kastration von Streunerkatzen

BEITRAG VOM 07.01.2026

Das Land Kärnten, die Gemeinden und die Tierärztekammer setzen das Kastrationsprojekt für Streunerkatzen und -kater fort. In Österreich gilt Kastrationspflicht für Katzen.

In Kärnten gibt es ein großes Problem: die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen. Diese Katzen leben oft in großer Furcht vor Menschen und sind daher schwer zu fangen oder anzulocken. Bei Verletzungen oder Krankheiten bleibt ihnen deshalb meist jede Hilfe verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für nicht kastrierte Kätzinnen, da sie ein- bis dreimal im Jahr trächtig werden und die Aufzucht ihrer Jungen die Tiere stark beansprucht. Katzen sind bereits ab einem Alter von fünf Monaten fortpflanzungsfähig und können mehrmals im Jahr Nachwuchs bekommen. Innerhalb weniger Jahre können daher tausende Nachkommen von einer einzigen nicht kastrierten Katze abstammen.

Das Ziel

„Die Kastration von Streunerkatzen ist die einzige tierschutzgerechte und langfristig effektive Methode, um das unkontrollierte Wachstum der Population zu stoppen“, betont Landesrätin und Tierschutzreferentin Beate Prettner. Deshalb fördert das Land Kärnten auch in diesem Jahr wieder das Kastrationsprojekt für Streunerkatzen. Mit der Maßnahme soll nicht nur die unkontrollierte Vermehrung, sondern auch die Ausbreitung von Krankheiten reduziert werden. „Viele Streunerkatzen tragen Infektionskrankheiten in sich, die für Hauskatzen und in manchen Fällen auch für Menschen gefährlich sein können“, erklärt Prettner weiter. Zu den häufigsten Krankheiten zählen parasitäre Infektionen, die durch Katzenkot auch auf Menschen übertragbar sind.

Das Projekt

Das Streunerkatzen-Kastrationsprojekt in Kärnten wird in Zusammenarbeit zwischen dem Land Kärnten, dem Kärntner Gemeindebund und der Tierärztekammer umgesetzt. Die Gemeinden sind hierbei zentrale Anlaufstellen für besorgte Bürgerinnen und Bürger oder Tierschutzvereine. Sie beantragen die Förderung, während Tierärztinnen und Tierärzte die Kastration und die Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochips übernehmen. „Für jede kastrierte Katze erhalten Tierärztinnen und Tierärzte einen finanziellen Beitrag und verzichten gleichzeitig auf einen Teil ihres Honorars, um das Projekt zu unterstützen“, erläutert Prettner. Zusätzlich hilft die Firma „Animal Data“ durch die Vorregistrierung der Mikrochips, damit eingefangene Katzen eindeutig als Streuner erkennbar bleiben.

Das Gesetz

In Österreich schreibt das Gesetz die Kastration von Freigänger-Katzen vor. Ausgenommen sind nur registrierte Zuchtkatzen, die bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet und in der Heimtierdatenbank eingetragen sind. Bei Missachtung drohen empfindliche Geldstrafen.