Parteienverkehr: Heute, 08.00 bis 12.00 Uhr Amtsstunden: Heute, 08.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr mehr...
Telefon: 04252/3000 Fax: 04252/3000-41 E-Mail: wernberg@ktn.gde.at
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Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Wernberg (Wirtschaftshof) ist rund um die Uhr – 24 Stunden täglich – telefonisch (0664/111 33 45) erreichbar.
Striktes Feuer- und Rauchverbot wegen ...
25.06.2025
Weil wegen der anhaltenden Trockenheit eine besondere Waldbrandgefahr besteht, hat die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land mit 24.…
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Ironman-Siegerin aus Wernberg
18.06.2025
Bürgermeisterin Doris Liposchek lud Chiara Marita Szolderits ins Gemeindeamt ein, um ihr persönlich zu gratulieren. Die 26-Jährige…
„Porcia“-Theaterwagen kommt am 27. Juni ...
16.06.2025
Am Freitag, 27. Juni 2025, stehen auf dem Gemeindevorplatz zwei Komödien – ein Stück für Kinder und ein Stück für Erwachsene – auf…
ÖFB-Teamchef Ralf Rangnick trainierte ...
14.06.2025
Groß war der Andrang, als gestern Abend, 13. Juni 2025, Ralf Rangnick, Teamchef der Österreichischen Nationalmannschaft, beim SV…
27
Juni
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27.06.2025 17:00 Uhr
Fest- bzw. Gemeindevorplatz Wernberg
28
28.06.2025 11:30 Uhr
Dorfschenke Kaltschach
28.06.2025 10:00 Uhr
Sportanlage Föderlach
29
29.06.2025 11:00 Uhr
Damtschacher Dorfstub'n
Gemäß § 3 Abs. 5 der Richtlinie der Kärntner Landesregierung vom 7. Dezember 2023, Zl. 03-ALL-2841/12-20232023 (001), für die Auf- und Verteilung des den Gemeinden des Landes Kärnten zustehenden Zweckzuschusses gemäß §§ 1 f. des Bundesgesetzes über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse, BGBl. I Nr. 122/2023, hat die Gemeinde den Gemeindebürgern die Verwendung der Mittel aus der Gebührenbremse und deren Auswirkungen bekannt zu geben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernberg hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 beschlossen, die finanziellen Mittel der Gebührenbremse, die € 93.555,00 betragen, zur Stützung der Müllgebühren zu verwenden. Ohne diesen Zweckzuschuss hätte eine Müllgebührenerhöhung im Ausmaß von zumindest 25 % erfolgen müssen.
Um den marktbestimmten Betrieb Abfallgebührenentsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften künftig ausgeglichen führen zu können, wurde im Jahr 2024 eine Ausschreibung für die Entsorgung des Rest- und Biomülls vorgenommen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Müllgebühren für das Jahr 2025 neu kalkuliert und entsprechend nach oben oder nach unten hin angepasst.