Datenschutzerklärung der Gemeinde Wernberg (allgemein)
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Datenschutzerklärung zentrales / lokales Personenstandsregister
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Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG etc.) und treffen technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, damit personenbezogene Daten ordnungsgemäß verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden.
Die MitarbeiterInnen der Gemeinde, deren Dienstleister („Auftragsverarbeiter“) sowie deren MitarbeiterInnen sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung der von NutzerInnen der Homepage bekannt gegebenen Daten verpflichtet, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung oder Offenlegung der anvertrauten oder zugänglich gemachten Daten besteht.
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dieser Homepage.
Kontakt mit der Gemeinde
Für allgemeine Anfragen oder Kontakte zur Gemeinde nützen Sie bitte die auf der Homepage publizierten Kontaktdaten (Menüpunkt „Kontakt“ oder „Impressum“).
„E-Mail-Policy“ gem. § 13 AVG
Für Anfragen bzw. Anbringen gem. § 13 AVG verweisen wir auf die E-Mail-Policy der Gemeinde. Diese beschreibt die zulässigen Möglichkeiten, verfahrensbezogene Anträge elektronisch an die Gemeinde zu richten. Die E-Mail-Policy ist auf der Homepage unter dem Punkt „Impressum“ veröffentlicht http://www.wernberg.gv.at/impressum.
Datenschutzbeauftrage der Gemeinde Wernberg
Für alle Fragen und Anliegen zum Datenschutz (inklusive dieser Datenschutzerklärung) wenden Sie sich bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Wernberg:
Kärntner Gemeindebund
Gabelsbergerstraße 5/1
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/ 55 111
Mail: gemeindebund@ktn.gde.at
Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Über unsere Homepage erfassen und verarbeiten wir keinerlei personenbezogene Daten wie z.B. Namen, Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, außer wenn Sie uns solche Daten freiwillig zur Verfügung stellen, etwa durch eine Registrierung zu unserem Informations-Service „Bürger-SMS“ http://www.wernberg.gv.at/buerger-sms/ oder bei Kontaktaufnahme per Mail.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
Zweck der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir im Allgemeinen, um Ihre Anfragen zu beantworten, eine Registrierung zu bearbeiten, Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen einzurichten oder Ihnen eine zielgerichtete elektronische Kommunikation oder Abwicklung von behördlichen Verfahren bzw. sonstigen Geschäftsbeziehungen mit der Gemeinde (z.B. zum Einbringen von Bürgermeldungen, Anträgen) zu ermöglichen.
Zu diesen Zwecken ist es notwendig, dass wir (oder ein Dritter in unserem Auftrag) Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Die Erfassung und Verarbeitung von freiwillig zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 6 DSGVO. Wir weisen darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, ihre Rechte gem. DSGVO gelten zu machen.
Ihre Rechte in Bezug auf die Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Erhebung und Verarbeitung kommunikations- oder nutzungsbezogener Daten
Wenn Sie über das Internet auf unsere Homepages zugreifen, können kommunikationsbezogene Angaben (z. B. IP-Adresse) sowie nutzungsbezogene Angaben (z.B. Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erfasst und verarbeitet werden. Diese könnten eventuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Wir verwenden diese Informationen im Sinne der DSGVO („berechtigtes Interesse“) ausschließlich, um die Attraktivität unserer Homepages zu ermitteln und deren Leistungsfähigkeit und Inhalte zu verbessern.
Matomo (vormals: PIWIK)
In unserem Internetauftritt setzen wir Matomo (ehemals: „PIWIK“) ein. Hierbei handelt es sich um eine Open-Source-Software, mit der wir die Benutzung unseres Internetauftritts analysieren können. Hierbei werden Ihre IP-Adresse, die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), Ihre Verweildauer auf unserem Internetauftritt sowie die Häufigkeit des Aufrufs einer unserer Websites verarbeitet.
Zur Erfassung dieser Daten speichert Matomo über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Dieses Cookie ist eine Woche lang gültig. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse und Optimierung unseres Internetauftritts.
Allerdings nutzen wir Matomo mit der Anonymisierungsfunktion „Automatically Anonymize Visitor IPs“. Diese Anonymisierungsfunktion kürzt Ihre IP-Adresse um zwei Bytes, sodass eine Zuordnung zu Ihnen bzw. zu dem von Ihnen genutzten Internetanschluss unmöglich ist.
Falls Sie mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Speicherung des Cookies durch eine Einstellung in Ihrem Internet-Browsers zu verhindern. Nähere Informationen hierzu finden Sie vorstehend unter „Cookies“.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Analyse Ihres Nutzungsverhaltens im Wege des sog. Opt-outs zu beenden. Die Möglichkeit dazu finden Sie auf der Seite www.wernberg.gv.at/index.php. Mit dem Bestätigen der Checkbox wird über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät gespeichert, das die weitere Analyse verhindert. Bitte beachten Sie aber, dass Sie den obigen Link erneut betätigen müssen, sofern Sie die auf Ihrem Endgerät gespeicherten Cookies löschen.
Cookies
Unsere Homepage verwendet so genannte „Cookies“. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Diese richten keinen Schaden an und dienen dazu, das Angebot der Homepage nutzerfreundlich zu gestalten, indem Ihr Browser bei wiederkehrenden Besuchen einer Homepage automatisch wiedererkannt wird. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen.
Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie für jeden Einzelfall zustimmen müssen. Sie haben weiters die Möglichkeit, das Setzen von Cookies vollständig zu deaktivieren. Bei einer Deaktivierung von Cookies kann es jedoch zu einer Einschränkung der Funktionalität unserer Homepage kommen.
Bürger-SMS
Wenn Sie sich für das Bürger SMS anmelden, werden die von Ihnen im Rahmen der Registrierung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der regelmäßigen Information per SMS verarbeitet und bis auf Widerruf gespeichert.
Dazu werden folgende Daten erhoben: Vorname, Nachname, Telefonnummer, gewünschte Verteilerlisten.
Die Daten werden an den Betreiber des Informations-Services „Bürger-SMS“ weitergegeben.
Verwendung von wetter.com
Diese Website lädt JavaScript-Code und Dateien von der Website wetter.com. Diese wird betrieben von der wetter.com GmbH, Reichenaustraße 19a, 78467 Konstanz, Deutschland und ermöglicht es uns ein Wetter Widget auf unseren Internetseiten einzubinden. Sofern Sie in Ihrem Internetbrowser JavaScript aktiviert und keinen JavaScript-Blocker laufen haben, werden möglicherweise personenbezogene Daten an wetter.com übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von wetter.com unter https://at.wetter.com/datenschutz/adsb/
Links zu anderen Homepages
Diese Homepage enthält Links zu anderen Homepages. Die Gemeinde ist für die Datenschutz-Policies oder den Inhalt anderen Homepages nicht verantwortlich.
Änderungen und Anpassungen der Datenschutzerklärung
Im Zuge der Weiterentwicklung des Internet und dessen Dienste und aufgrund des Einsatzes neuer technischer Möglichkeiten wird es notwendig sein, diese Datenschutzerklärung laufend den Gegebenheiten anzupassen. Änderungen in Bezug auf verwendete Technologien oder Services mit datenschutzrechtlicher Relevanz werden auf dieser Seite rechtzeitig veröffentlicht.
Letzte Änderung der Datenschutzerklärung am 21. Dezember 2021 (Datenschutzbeauftragter)
Information zur Verarbeitung von gemeinsam Verantwortlichen
„Zentrales Personenstandsregister“
gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Gemeinde Wernberg
Bundesstraße 11
9241 Wernberg
Tel.: 04252 / 3000
Mail: wernberg@ktn.gde.at
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Kärntner Gemeindebund
Gabelsberger Straße 5/1
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 / 55 111
Mail: gemeindebund@ktn.gde.at
Zweck der Datenanwendung:
Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personenstandsregisters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunden und Registerauszügen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Registerauszügen durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung):
Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013; Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl.II 2013/324; E‑Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988; Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz, dRGBl. I S 807/1938; Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl. I Nr. 135/2009; IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978; - zwischenstaatliche Abkommen.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Personenstandsdaten werden 120 Jahre nach dem eingetragenen Sterbedatum des Betroffenen gelöscht.
Kategorien von Empfängern:
Abfragende Behörden nach gesetzlichem Auftrag (§ 47 Abs. 1 PStG 2013); Gerichte, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen (§ 47 Abs. 2 PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger (§ 48 Abs. 1 PStG 2013); Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Arbeitsmarktservice, nur wenn sich die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609, oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, beziehen (§ 48 Abs. 3 PStG 2013); Landespolizeidirektionen (§ 48 Abs. 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden (§ 48 Abs. 5 PStG 2013); Wählerevidenz (§ 48 Abs. 6 PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs. 7 PStG 2013); Militärkommanden (§ 48 Abs. 8 PStG 2013); Die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, betrauten Behörden (§ 48 Abs. 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs. 1 Z 2 PStG 2013); Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs. 1 Z 1 PStG 2013); Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen; Wöchentliches Verzeichnis natürliche und juristische Personen (§ 52 Abs. 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 51 Abs. 1 PStG 2013); Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften, eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (§ 45 Abs. 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBl. I S 384/1939; Bundesminister für Finanzen (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Staatsbürgerschaftsevidenzstellen (§ 48 Abs. 11 PStG 2013); Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs. 2 PStG 2013); Österreichische Vertretungsbehörden (§ 53 Abs. 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melderegister (§§ 48 Abs. 12 und 61 Abs. 5 PStG 2013); Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E‑Government-Gesetz.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres
Rechte der betroffenen Person:
Ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (1080 Wien, Wickenburggasse 8, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at) besteht nach Maßgabe des § 24 Abs. 1 DSG.
Das Auskunftsrecht besteht nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO iVm den §§ 52 und 58 PStG.
Das Recht auf Berichtung besteht nach Maßgabe des Art. 16 DSGVO iVm § 42 PStG.
Das Recht auf Löschung besteht nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO nur für die Angaben der religiösen Zugehörigkeit.
Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht besteht hinsichtlich der nach dem Personenstandsgesetz verarbeiteten Daten nicht.
Information zur Verarbeitung des Verantwortlichen
„Lokales Personenstandsregister“
gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Gemeinde Wernberg
Bundesstraße 11
9241 Wernberg
Tel.: 04252 / 3000
Mail: wernberg@ktn.gde.at
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Kärntner Gemeindebund
Gabelsberger Straße 5/1
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463 / 55 111
Mail: gemeindebund@ktn.gde.at
Zweck der Datenanwendung:
Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personenstandsregisters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunden und Registerauszügen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Registerauszügen durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung):
Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013; Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl.II 2013/324; E‑Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988; Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz, dRGBl. I S 807/1938; Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl. I Nr. 135/2009; IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978; - zwischenstaatliche Abkommen.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Personenstandsdaten werden 120 Jahre nach dem eingetragenen Sterbedatum des Betroffenen gelöscht.
Kategorien von Empfängern
Abfragende Behörden nach gesetzlichem Auftrag (§ 47 Abs. 1 PStG 2013); Gerichte, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen (§ 47 Abs. 2 PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger (§ 48 Abs. 1 PStG 2013); Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Arbeitsmarktservice, nur wenn sich die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609, oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, beziehen (§ 48 Abs. 3 PStG 2013); Landespolizeidirektionen (§ 48 Abs. 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden (§ 48 Abs. 5 PStG 2013); Wählerevidenz (§ 48 Abs. 6 PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs. 7 PStG 2013); Militärkommanden (§ 48 Abs. 8 PStG 2013); Die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, betrauten Behörden (§ 48 Abs. 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs. 1 Z 2 PStG 2013); Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs. 1 Z 1 PStG 2013); Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen; Wöchentliches Verzeichnis natürliche und juristische Personen (§ 52 Abs. 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 51 Abs. 1 PStG 2013); Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften, eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (§ 45 Abs. 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBl. I S 384/1939; Bundesminister für Finanzen (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Staatsbürgerschaftsevidenzstellen (§ 48 Abs. 11 PStG 2013); Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs. 2 PStG 2013); Österreichische Vertretungsbehörden (§ 53 Abs. 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melderegister (§§ 48 Abs. 12 und 61 Abs. 5 PStG 2013); Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E‑Government-Gesetz.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres
Rechte der betroffenen Person:
Ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (1080 Wien, Wickenburggasse 8, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at) besteht nach Maßgabe des § 24 Abs. 1 DSG.
Das Auskunftsrecht besteht nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO iVm den §§ 52 und 58 PStG.
Das Recht auf Berichtung besteht nach Maßgabe des Art. 16 DSGVO iVm § 42 PStG.
Das Recht auf Löschung besteht nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO nur für die Angaben der religiösen Zugehörigkeit.
Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht besteht hinsichtlich der nach dem Personenstandsgesetz verarbeiteten Daten nicht.
Letzte Änderung der Datenschutzerklärung am 21. Dezember 2021 (Datenschutzbeauftragter)