Zum Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" wurde ein Einleitungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde. Bei fristgerechter Einzahlung des Kostenbeitrags durch den Bevollmächtigten kann das Volksbegehren im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
In der Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren):
Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:
Ein Rückblick auf vergangene Volksbegehren findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen
Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.
Eine übersichtliche Tabelle zum Ablauf eines Volksbegehrens findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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