Im Allgemeinen erfolgt der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft im Rahmen einer Tauffeier bzw. durch einen feierlichen Akt in der jeweiligen Gemeinde.
Es werden folgende zwei Taufarten unterschieden:
In den meisten Religionsgemeinschaften wird die Taufe üblicherweise im Säuglings- oder Kindesalter durchgeführt. Die Eltern können aber auch einen späteren als geeignet erscheinenden Zeitpunkt wählen. Bei Kindern, deren Elternteile unterschiedlichen Konfessionen angehören, können die Eltern entscheiden, in welcher Kirche bzw. nach welcher Konfession das Kind getauft werden soll.
Bei der Erwachsenentaufe werden Täuflinge in einem ca. ein Jahr dauernden Katechumenat auf die Taufe vorbereitet.
In der Regel bestehen für eine Taufe folgende Voraussetzungen:
Möchten Sie Ihr Kind bzw. sich selbst taufen lassen, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Pfarramt bzw. Sekretariat der jeweiligen Religionsgemeinschaft, welche konkreten Voraussetzungen zu erfüllen sind, welche Dokumente für die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft notwendig sind und ob Taufpatinnen/Taufpaten oder Zeuginnen/Zeugen vorgesehen sind.
Nach der Taufe wird dem Täufling in der Regel von der jeweiligen Religionsgemeinschaft eine Bestätigung (z.B. in christlichen Kirchen: der Taufschein) ausgestellt.
BEISPIEL: Römisch-katholische Kirche
Taufpatinnen/Taufpaten müssen
Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, können nicht als Taufpatinnen/Taufpaten fungieren.
Die Taufpatin/der Taufpate wird vom Täufling oder von seinen Eltern ausgewählt. Die Eltern können selbst nicht Taufpatinnen/Taufpaten sein. Gemeinsam mit einer katholischen Taufpatin/einem katholischen Taufpaten können auch orthodoxe Christinnen/Christen als Taufpatin/Taufpate zugelassen werden.
Als Taufzeuginnen/Taufzeugen - zusätzlich zur katholischen Taufpatin/zum katholischen Taufpaten - sind auch evangelische Christinnen/Christen zugelassen.
BEISPIEL: Römisch-katholische Kirche
Das Pfarramt, das für den Wohnort des Täuflings zuständig ist
Die Taufe kann mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Wohnpfarre auch in einer anderen Pfarre stattfinden.
BEISPIEL: Römisch-katholische Kirche
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