Es gibt zur Kategorisierung der Suchtprävention keine einheitliche Begrifflichkeit. Am häufigsten werden folgende Einteilungen verwendet:
Daneben gibt es aber noch andere Ansätze wie etwa Verhaltens- versus Verhältnisprävention oder direkte versus indirekte Ansätze.
Die österreichischen Fachstellen für Suchtprävention haben eine umfassende Bestandsaufnahme der relevanten Präventionskonzepte und Begriffssysteme gemacht und auf Basis dessen ein Leitbild für ihre Tätigkeit entwickelt, das vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz publiziert wurde.
Die Arten der Prävention in dieser Einteilung folgen dem Zeitpunkt des Einsetzens und der Zielrichtung der Maßnahmen. Sie ist vorwiegend medizinisch orientiert.
Die Primärprävention setzt vor der Entstehung eines Problems an und richtet sich an die allgemeine Bevölkerung oder auch an spezielle Personengruppen, die keine Risikogruppen darstellen.
Die Sekundärprävention wendet sich an definierte Risikogruppen (d.h. Gruppen der Bevölkerung, die gefährdeter erscheinen, süchtig zu werden), aber auch an Personen, die sich bereits im Anfangsstadium einer Suchterkrankung befinden.
Die Tertiärprävention richtet sich an Personen, die bereits an einer Abhängigkeitserkrankung leiden.
In dieser Untergliederung sind alle Maßnahmen erfasst, die vor der vollen Ausprägung der Erkrankung einsetzen.
Jede Maßnahme, die für die allgemeine Bevölkerung positiv ist, um künftige Probleme zu verhindern, wird als "universelle" präventive Intervention bezeichnet. Hiezu gehören z.B. Schulprogramme zur Förderung der Lebenskompetenzen der Schülerinnen/Schüler, massenmediale Kampagnen und Maßnahmen am Arbeitsplatz.
"Selektive" präventive Interventionen sind an Risikogruppen gerichtet, d.h. an Personen, die gefährdeter erscheinen, Substanzen zu missbrauchen bzw. abhängig zu werden. Hiezu zählen z.B. Kinder von alkoholkranken Eltern.
Maßnahmen, die an Personen gerichtet sind, die bereits Anzeichen einer Abhängigkeitserkrankung und ein gefestigtes Risikoverhalten aufweisen, aber bei denen die diagnostischen Kriterien der Abhängigkeit noch nicht gegeben sind, fasst man als "indizierte" präventive Interventionen zusammen. Hiezu zählen z.B. junge Erwachsene, die am Wochenende wiederholt exzessiv Alkohol trinken.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz