Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wer für die Nationalratswahl 2024 eine Wahlkarte beantragt hat, konnte mit dieser auf folgende Arten wählen:
VOR dem Wahltag (Briefwahl)
"Quasi-Vorwahltag mit Wahlkarte": Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher benötigten auf jeden Fall eine Wahlkarte, außer sie befinden sich am Wahltag in der österreichischen Gemeinde ihrer Eintragung in die Wählerevidenz und können das für sie zuständige Wahllokal besuchen. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte kann auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden.
Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Zusammen mit der Wahlkarte erhalten die Antragstellerinnen/die Antragsteller für die allfällige Vergabe von Vorzugsstimmen Aufstellungen mit näheren Informationen zu den Bewerberinnen/Bewerbern auf Bundeswahlvorschlägen und Landeswahlvorschlägen.
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres