Aktuelle Informationen über Ladung als Zeugin/Zeuge, Schutz von Zeuginnen/Zeugen im Strafverfahren etc.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Zeuginnen/Zeugen vor Gericht (Straf- und Zivilgericht), vor die Staatsanwaltschaft oder vor eine Verwaltungsbehörde zu laden. Bei der Befolgungspflicht der Ladung für die Bürgerinnen/Bürger sowie bei den Entschlagungsrechten gibt es kaum Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren. Im Folgenden wird die Ladung im Rahmen eines gerichtlichen Strafverfahrens dargestellt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion