Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten 2023.
Bei der Landtagswahl in Kärnten am 5. März 2023 (bzw. am Vorwahltag, 24. Februar 2023) konnte die Stimme
Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2023 war auf folgende Arten bei der Gemeinde, von der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war (Hauptwohnsitzgemeinde), möglich:
Die Wahlkarten wurden ca. vier Wochen vor dem Wahltag versendet.
Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen erfolgen:
Wahlkarte ausfüllen, unterschreiben, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post): Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 5. März 2023, vor dem Schließen des letzten Wahllokales in der betreffenden Gemeinde ankommen.
Die Kosten für die postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeindewahlbehörde trägt das Land.
Wer die beantragte Wahlkarte beim Gemeindeamt selbst abholt, kann seine Stimme gleich vor Ort abgeben.
Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können am Wahltag nicht persönlich in einem Wahllokal wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Landtagswahl (→ Amt de Kärntner Landesregierung)
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
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