Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Schadenersatz in der Mindesthöhe von 1.000 Euro.
Dieser Schadenersatzanspruch besteht gegenüber
Sexuelle Belästigung kann zusätzlich strafrechtliche Folgen für den Täter/die Täterin haben.
Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs beträgt drei Jahre.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft