Aktuelle Informationen zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, selbstständiger Erwerbstätigkeit, Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit etc.
Als EU-Bürgerin/EU-Bürger können Sie in jedem Land der Europäischen Union selbstständig oder unselbstständig arbeiten.
Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil der Unionsbürgerschaft und umfasst
Für die Arbeitsaufnahme innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ist für EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger keine gesonderte Bewilligung erforderlich.
Informationen zum gemeinschaftlichen Niederlassungsrecht finden sich im Kapitel "Aufenthalt in Österreich".
Wer auf dem Portal "Europa für Sie" (Kapitel "Arbeiten im Ausland") die gewünschten Informationen nicht finden konnte, hat die Möglichkeit, eine Anfrage an EUROPA DIREKT unter der kostenfreien Telefonnummer 00800/67 89 10 11 oder online an Citizens Signpost Service zu stellen. Die Expertinnen/Experten von Citizens Signpost Service beantworten kostenlos innerhalb einer Woche Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität im europäischen Binnenmarkt.
Für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie die nach dem nationalen Recht geltenden Voraussetzungen und Qualifikationsanforderungen erfüllen. Auch Unionsbürgerinnen/Unionsbürger der neuen EU-Länder dürfen selbstständig erwerbstätig sein. Hiefür gelten keine besonderen Übergangsbestimmungen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Auslandsösterreicher" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Weiterführende Informationen zu den Themen "Ausländische Beschäftigte" und "Gründung" finden sich auf USP.gv.at.
Jede EU-Bürgerin/jeder EU-Bürger hat das Recht in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für Inländerinnen/Inländer gelten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Es darf keine Arbeitserlaubnis verlangt werden. Eine Ausnahme gilt für Sprachkenntnisse. Ein gewisses Niveau der Sprachkenntnisse kann für eine Beschäftigung verlangt werden, wenn sie für die betreffende Tätigkeit erforderlich sind.
Die Gleichbehandlung gilt nicht nur in Hinsicht auf die allgemeinen Arbeitsbedingungen (wie etwa Entlohnung oder Kündigung), sondern auch für Fortbildungsmaßnahmen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeiten im EU-Raum" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Aktuelle Informationen zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, selbstständige Erwerbstätigkeit, Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Erwerbstätigkeit etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion