Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der zuständigen Stelle eingehoben. Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Der ORF-Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten.
ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).
Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.
Der neue ORF-Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten im Haushalt.
Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS-Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System übernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen.
Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS-Gebühr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich.
Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.
Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.
Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit.
Dazu kommen noch in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland Landesabgaben. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.
Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien lassen:
Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden. Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Formulare sind auch erhältlich
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion