Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
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