Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")
Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft