Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden
verboten:
Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten
verboten:
Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.
Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.
Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.
Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach
Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
E-Mail: bauhoffriesach@aon.at
Öffnungszeiten:
Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte
Stadtgemeinde Friesach
Fürstenhofplatz 1
9360 Friesach
Telefon: +43 (0) 4268 221 3
Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
E-Mail: friesach@ktn.gde.at
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