Die besondere Schulbeihilfe ist eine Beihilfe für berufstätige Schülerinnen/Schüler, die kurz vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule) stehen.
Die genaue Höhe der besonderen Schulbeihilfe wird aus einem Grundbetrag von 962 Euro monatlich errechnet (der Grundbetrag wird ab dem Schuljahr 2022/2023 jährlich angepasst).
Schülerinnen/Schüler können die besondere Schulbeihilfe beantragen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Im Jahr der Abschlussprüfung muss der Antrag jedenfalls rechtzeitig vor der Abschlussprüfung gestellt werden.
Die Gewährung der Beihilfe in Teilbeträgen ist auf Antrag möglich, wenn die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht.
Antragsformulare und Informationsbroschüren zur besonderen Schulbeihilfe sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag muss bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.
Es besteht, unter Anmeldung mittels Bürgerkarte/Handysignatur und Beilage der entsprechenden Unterlagen, auch die Möglichkeit, auf schuelerbeihilfen.at (→ BMBWF) unter Punkt 5 einen Online-Antrag zu stellen.
Online-Ratgeber Schülerbeihilfen
§§ 1a, 2, 3, 10 Schülerbeihilfengesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung