Absolventinnen/Absolventen einer inländischen höheren Bundeslehranstalt (HBLA) haben die Möglichkeit, um die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" (Ing.) anzusuchen.
Auch ohne inländische HBLA-Reifeprüfung kann ein Ingenieurtitel beantragt werden.
Für die Erlangung der Qualifikation "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" ist ein Qualifikationsnachweis im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens durch Absolvierung eines Fachgesprächs zur fachlichen Praxis zu erbringen.
Mit inländischer HBLA-Reifeprüfung:
Ohne inländische HBLA-Reifeprüfung:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Die Unterlagen sind entweder im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Es ist eine genaue Tätigkeitsbeschreibung im Umfang von drei Seiten erforderlich.
Für den Antrag
Zusätzlich
Bei positiver Erledigung des Antrags
Bei der Antragstellung sollte kein Bargeld beigelegt werden. Die Gebühren werden per Zahlschein eingefordert.
Ingenieurgesetz (IngG)
Ingenieur Qualifikationsbezeichnung − Antrag
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft