Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.
Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.
Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:
Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.
Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.
Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre.
Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.
Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:
Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.
Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.
Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.
Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.
Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie