Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Tätigkeit: Rasenmähen
erlaubt:
Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot):
In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):
Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.
Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).
Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.
Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Werkhof der Gemeinde Kennelbach
Friedrich-Schindler-Straße 16
Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)
Grünmüllsammlung
Öffnungszeiten:
Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September
Gemeindeamt Kennelbach
Friedrich-Schindler-Straße 1
6921 Kennelbach
Telefon +43 5574 718 980
Fax: +43 5574 718 98 20
E-Mail: info@kennelbach.at
Amtsstunden: