Sobald die Jugendliche/der Jugendliche 15 Jahre alt geworden ist und ihre/seine Schulpflicht beendet ist, darf sie/er einen Ferialjob ausüben. Die Schulpflicht endet in ihrem/seinem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.
Wenn die Jugendliche/der Jugendliche ihren/seinen 15. Geburtstag vor Beginn der Sommerferien, die auf die neunte Schulstufe folgen, feiert, fällt sie/er unter das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz. Erst mit Vollendung der Schulpflicht – mit Ferienbeginn – gilt sie/er als Jugendliche/Jugendlicher und darf ab diesem Zeitpunkt einen Ferialjob ausüben.
Für Jugendliche gibt es verschiedene Möglichkeiten, während der Ferien Arbeitserfahrungen zu sammeln:
Da es für Ferialjobs in Firmen selten klare Regeln gibt, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Hilfreiche Tipps für Praktikantinnen/Praktikanten und Tipps für sonstige Ferialjobberinnen/Ferialjobber finden sich auf den Seiten der Österreichischen Arbeiterkammer.
Nützliche Bewerbungstipps und weitere Informationen zur Ferialpraxis finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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