Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Tätigkeit: lärmerregendes Rasenmähen
gilt nicht für: die Grundstücke der KG Oberschützen
verboten:
Tätigkeit: lärmerregende Arbeiten (z.B. Kompressorarbeiten, Holzschneiden, Lärm durch schwere Baumaschinen und Gartengeräte)
gilt nicht für: die Grundstücke der KG Oberschützen
verboten:
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Verordnung der Gemeinde:
Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass die Hunde Verkehrsteilnehmer und andere Personen nicht gefährden oder behindern und keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege) öffentliche Grünanlagen und Plätze, Kinderspielplätze, ähnlich frequentierte Stellen und private, nicht eingefriedete Grundstücke verunreinigen. Sie sind verpflichtet, derartige Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Im verbauten Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf sind Hunde an einer Leine zu führen.
Ausgenommen von solchen Anordnungen sind Hunde während des Einsatzes für Zwecke, deren Verwirklichung die verhängte Maßnahme ihrer Natur nach ausschließt, wie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Führung von Blinden, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesens.
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und auf Spielflächen von Sportplätzen dürfen sich Hunde nicht aufhalten.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Grünschnitt- und Altstoffsammelstelle
7431 Jormannsdorf
Abfallarten: Sperrmüll, Grünschnitt, Eisen, Holz, Elektroaltgeräte, Styropor, Altglas, Alufraktionen, Kunststoffe, Altkleider, Bauschutt in kleinen Mengen, Eternit in kleinen Mengen
Öffnungszeiten:
Sommer – 01.03 - 31.10
Winter – 1.11 bis 28.02
Problemstoffsammelstelle Gemeindebauhof Bad Tatzmannsdorf
Hofgasse 36B
7431 Bad Tatzmannsdorf
Öffnungszeiten:
Container für Altkleider, Glas, Leichtmetalle und Dosen sind jederzeit zugänglich.
Gemeindeamt Bad Tatzmannsdorf
Joseph-Haydn-Platz 1
7431 Bad Tatzmannsdorf
Telefon: +43 3353 8833
Fax: +43 3353 8833-6
E-Mail: post@bad-tatzmannsdorf.bgld.gv.at
Parteienverkehr: