Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeit, Babysitten etc.). Durch den DLS ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer mit dem ersten Beschäftigungstag unfallversichert.
Der DLS gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse (maximal einen Monat). Diese können jedoch wiederholt abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.
Das monatliche Einkommen bei der einzelnen Arbeitgeberin/beim einzelnen Arbeitgeber darf den Grenzwert (für das Jahr 2024) von 710,19 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag errechnet sich aus der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (für das Jahr 2024) zuzüglich Urlaubsersatzleistung und anteiligen Sonderzahlungen.
Folgende Tätigkeiten können unter anderem mit dem Dienstleistungsscheck entlohnt werden:
Der Ablauf der Verwendung von Dienstleistungsschecks ist folgender:
Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Seit 2019 steht zusätzlich eine DLS-App mit der Bezeichnung „Dienstleistungsscheck“ zur Verfügung. Damit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich. Diese App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.
Mit dem DLS ist jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer automatisch unfallversichert. Die Unfallversicherung gemäß ASVG gilt für Arbeitsunfälle. Die Versicherung beginnt am Beschäftigungstag mit dem Weg zur Arbeit und endet mit dem Rückweg von der Arbeit.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Einkünfte aus Dienstleistungsschecks beziehen, welche in Summe die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Der Beitrag von 73,20 Euro für die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung für das Jahr 2024 muss von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer monatlich eingezahlt werden. Mit dem ersten Beschäftigungstag des Kalendermonats beginnt der Leistungsanspruch in der Krankenversicherung.
Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat dann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 14,7 Prozent zu leisten.
Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Voraussetzungen und Kauf" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft