* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Angehörigen von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern oder von Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die Drittstaatsangehörige sind, wird zur Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag eine "Aufenthaltskarte" ausgestellt.
Sie haben dann freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, den sie sich vom Arbeitsmarktservice (AMS) bestätigen lassen können (Antragsformular "Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs 8 AuslBG").
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich erhalten sie auf Antrag eine "Daueraufenthaltskarte".
Die "Aufenthaltskarte" und die "Daueraufenthaltskarte" gelten als Identitätsnachweis und werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt. Die "Aufenthaltskarte" wird für die Dauer von fünf Jahren oder für die geplante kürzere Aufenthaltsdauer ausgestellt. Die Daueraufenthaltskarte hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Angehörige von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern, die selbst EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind und zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" und nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich auf Antrag eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts". Detaillierte Informationen zur Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts für Angehörige von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern, die selbst EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Folgende Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern oder von Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die Drittstaatsangehörige sind, sind zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt und können daher eine "Aufenthaltskarte" bzw. nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich eine "Daueraufenthaltskarte" beantragen:
Die Beantragung der "Aufenthaltskarte" muss binnen vier Monaten ab Einreise nach Österreich erfolgen. Der Antrag auf Ausstellung der "Daueraufenthaltskarte" muss vor Ablauf der Gültigkeit der "Aufenthaltskarte" gestellt werden.
Die Verlängerung der "Daueraufenthaltskarte" muss vor Ablauf der Gültigkeit der letzten "Daueraufenthaltskarte" beantragt werden.
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der Angehörigen/des Angehörigen der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
Die "Aufenthaltskarte" und die "Daueraufenthaltskarte" müssen Sie persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde. Darüber hinaus steht das Formular für die Beantragung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte auch zum Download bereit.
Zum Nachweis des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts müssen insbesondere folgende Dokumente vorgelegt werden:
Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein.
Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden. In die Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres