Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Tätigkeit: Verwendung von benzinbetriebenen Rasenmähern und ähnlichen Geräten mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)
gilt nicht für: Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz; Ausnahmebewilligungen des Bürgermeisters
verboten:
Tätigkeit: Verwendung von Motorsägen, Schleifmaschinen, Bohrhämmer, Kreissägen und ähnlichen Geräten mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)
gilt nicht für: Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz; Ausnahmebewilligungen des Bürgermeisters
verboten:
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.
An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von der Hundehalterin/dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallwirtschaftszentrum der Marktgemeinde Wiener Neudorf
Hauptstraße 65-67
2351 Wiener Neudorf
Abfallarten: (nur für Wiener Neudorfer-BürgerInnen, keine Firmen) Alteisen, Altkleidung, Altholz, Elektronikschrott, Glas, Grünschnitt, Kartons, Kunststoff, Kühlgeräte, Metalle, Öle, Sperrmüll, Styropor, Verpackungsmaterial; (Kein Haushaltsmüll!!!) Weiters Problemstoffe wie: Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Medikamente, etc.
Bitte zeigen Sie Ihre WNC (Wiener Neudorf Card) bei Einfahrt in das Abfallwirtschaftszentrum vor!
Öffnungszeiten:
Weitere Informationen zum Abfallwirtschaftszentrum finden sich auf den Seiten der Gemeinde.
Gemeindeamt
Europaplatz 2
2351 Wiener Neudorf
Telefon: 02236 / 62 501
Fax: 02236/ 62 501-36
E-Mail: gemeinde@wiener-neudorf.gv.at
Öffnungszeiten: