Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
In der Stadt Feldkirch gibt es derzeit keine spezielle Verordnung, die das Rasenmähen regelt. Zur Beurteilung allfälliger Lärmstörungen ist das Landes-Sicherheitsgesetz heranzuziehen. Das Rasenmähen ist jedenfalls nicht erlaubt, wenn dadurch in ungebührlicher Weise störender Lärm verursacht wird. Dies wird jedenfalls zur Mittagszeit (12 bis 13 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen, aber auch nach 22 Uhr der Fall sein.
In der Stadt Feldkirch gibt es derzeit keine spezielle Verordnung, die lärmerzeugende Haus- oder Gartengeräte regelt. Zur Beurteilung allfälliger Lärmstörungen ist das Landes-Sicherheitsgesetz heranzuziehen. Der Betrieb solcher Geräte ist jedenfalls nicht erlaubt, wenn dadurch in ungebührlicher Weise störender Lärm verursacht wird. Dies wird jedenfalls zur Mittagszeit (12 bis 13 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen, aber auch nach 22 Uhr der Fall sein.
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Verordnung der Stadt:
Folgende Handlungen und Unterlassungen, die für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen Handlungen und Unterlassungen geeignet sind, das örtliche Gemeinschaftsleben als störenden Missstand zu beeinträchtigen, sind verboten:
Landesgesetzliche Bestimmung:
Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
Verordnung der Stadt:
Folgende Handlungen und Unterlassungen, die für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen Handlungen und Unterlassungen geeignet sind, das örtliche Gemeinschaftsleben als störenden Missstand zu beeinträchtigen, sind verboten:
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Altstoffsammelzentrum Feldkirch
Kapfstraße 109
6800 Feldkirch
Öffnungszeiten:
Abfallarten: Bauschutt rein, Baurestmassen, Rasenschnitt, Grünschnitt, Baumschnitt, Alteisen, Leichtverpackungen (gelber Sack), Altpapier, Kartonagen, Deinking Papier, Sperrmüll, Altholz, Weißglas, Buntglas, Flachglas, Altmetall, Altkleider, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Kaffeekapseln, Batterien, Fahrzeugbatterien, Elektrokleingeräte, Elektrogroßgeräte, Bildschirme, Alteisen, Altreifen, Nichteisenmetalle, Kabelschrott, EPS Styroporabfälle, Tetra Pak, Asbestabfälle, verschiedene Problemstoffe
Amt der Stadt Feldkirch
Bürgerservice
Schmiedgasse 1-3
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 304-1230
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