Jener Zeitraum, in dem die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer den Kreditbetrag plus Kreditkosten zurückzuzahlen hat, wird Kreditlaufzeit genannt. Die Kreditlaufzeit beginnt mit dem Tag der Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages durch die Kreditgeberin/den Kreditgeber.
Aus dem Verwendungszweck bzw. der angenommenen Nutzungsdauer des zu finanzierenden Objektes, aus dem errechneten Kreditbetrag und aus der Kreditrate ergibt sich die Kreditlaufzeit. Es wird zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungen unterschieden.
Bei Überziehung des Kontorahmens verrechnet die Bank in der Regel erheblich höhere Zinsen als bei einem Kredit. Bei manchen Banken wird außerdem im Falle der Überziehung eine höhere Kontoführungsgebühr verrechnet.
Ein kurzfristiger Kredit hilft, über finanzielle Engpässe hinwegzukommen, z.B. für einige Monate oder ein Jahr. Hierbei existieren einige Alternativen zum Bankkredit:
Mit einem Konsumkredit können z.B. Gebrauchsgüter mit einer mittleren Lebensdauer angeschafft werden. Für Autos wird üblicherweise eine Nutzungsdauer von fünf Jahren, für Einrichtungsgegenstände eine Nutzungsdauer von zehn Jahren angenommen. Gebrauchsgüter verlieren laufend an Wert.
Neben Bankkrediten zählen auch Ratenkauf und Versandhauskredite zur mittelfristigen Finanzierung. Beim Ratenkauf handelt es sich um einen Kauf mit Eigentumsvorbehalt seitens der Verkäuferin/des Verkäufers, d.h. die Ware wird übergeben, geht allerdings erst nach Bezahlung aller Raten (Kaufpreis und Kreditkosten) in das Eigentum der Käuferin/des Käufers über. Beim Versandhaus- oder Warenkredit ist der Kreditvertrag schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abzuschließen. Auch hier müssen die vorvertraglichen Informationsverpflichtungen nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) erfüllt sein. Auch Warenkreditgeberinnen/Warenkreditgeber müssen die Bonität der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers prüfen.
Kredite zum Kauf, zur Errichtung, Erhaltung oder Sanierung einer Immobilie (z.B. eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes) werden in der Regel langfristig abgeschlossen. Sie werden auch als Wohn- oder Investitionskredite bezeichnet.
Der Kreditbetrag ist weitaus höher als bei mittelfristigen Konsumkrediten, aber die Anschaffungen stellen auch einen bleibenden Wert dar. Die Finanzierung kann auch über mehrere Kredite erfolgen. Spezielle Formen sind z.B.:
Die Kreditlaufzeit hängt maßgeblich von den finanziellen Möglichkeiten der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers ab, d.h. von der Höhe der monatlichen Kreditrate. Je kürzer die Laufzeit bleibt, desto geringer ist die Gesamtbelastung.
Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion