Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.
Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden.
Der EuGH befasst sich insbesondere mit:
Der EuGH verfügt über 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.
Gerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH)
Artikel 19 EU-Vertrag
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