* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Sie müssen bereits eine "Anmeldebescheinigung" oder "Bescheinigung des Daueraufenthalts" erhalten haben.
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde oder am Ende dieser Seite.
56 Euro Bundesgebühr
Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.
Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres