Laut Kraftfahrgesetz muss die vorgesehene Kennzeichentafel mit dem für das Fahrzeug zugewiesenen Kennzeichen wie folgt am Fahrzeug angebracht sein:
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit in Österreich zugelassenem Kfz.
Jedes Unternehmen, das zugelassene Fahrzeuge verwendet
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kennzeichentafeln werden im Rahmen der Zulassung von den Zulassungsstellen (→ VVO) ausgegeben.
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Die Kosten fallen im Rahmen der Zulassung an.
Die Kosten der Kennzeichentafel bzw. der Kennzeichentafeln betragen:
Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln muss bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zulassungsstelle neue Kennzeichentafeln ausstellen.
In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie