Für Lehrerinnen/Lehrer an Berufsschulen, Übungskindergärten, Sonderkindergärten, Übungsschulen, Sonderschulen gelten die gleichen Titel unter Einbeziehung der jeweilig korrekten Bezeichnung der Institution (z.B. "Obersonderkindergärtnerin/Obersonderkindergärtner an Übungskindergärten").
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