* Der Begriff " EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Arbeitsplatz ist bereits vorhanden | ||
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Thema | Detailinformationen | Erledigt |
nach der Einreise | Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen. | |
Arbeitseintritt | Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die vollständige Anmeldung (→ USP) der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden. | |
Pendlerpauschale und Pendlereuro kann beim Arbeitgeber beantragt werden. | ||
Beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle muss unter anderem der Arbeitsvertrag genau geprüft werden. |
Jobsuche in Österreich | ||
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Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Qualifikationen | In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage. | |
Vorgehensweise | Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die Vorgehensweise bei der Jobsuche bzw. Anlaufstellen für Arbeitsuchende. | |
Links | Links zu Jobbörsen und Stellenausschreibungen, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. | |
Bewerbungstipps | Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist, und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps". | |
Arten von Beschäftigung | Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. | |
Arbeitslosengeld | Vor der Ausreise sollte dem Arbeitsamt bzw. der für Arbeitsvermittlung zuständigen Behörde des Herkunftslandes gemeldet werden, dass Arbeit in Österreich gesucht werden wird. Unter Umständen kann trotz Aufenthalts und Arbeitsuche in Österreich Arbeitslosengeld aus dem Herkunftsland bezogen werden oder es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich. Wurde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mitgenommen, muss innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine Meldung bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS erfolgen. |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion