Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2024):
Die Anträge auf Wohnkostenbeihilfe und Familien-/Partnerunterhalt können bereits ab Erhalt des Einberufungsbefehls eingereicht werden, sie sind jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Antritt des Wehrdienstes einzubringen.
Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen zur Verfügung:
Neben den jeweiligen Geldleistungen können – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen, wie beispielsweise
Weitere Informationen über Sozialleistungen wie Familien-/Partnerunterhalt, Wohnkostenbeihilfe, Sachleistungen, ärztliche Betreuung oder Krankenversicherung der Angehörigen und ein Überblick über die verschiedenen Geldleistungen erhalten Sie vom Heerespersonalamt unter:
Auskünfte über die Familienbeihilfe werden beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erteilt.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.
Auf dem Formular "Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt, Krankenversicherung und Wohnkostenbeihilfe" findet sich eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung