Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.
Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen bezeugen können.
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams
Soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in der Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.
Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.
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