* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich hier nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen).
Aktuelle Informationen zum Aufenthalt von Angehörigen von EU-Bürgern und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind, in Österreich, Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion