Sie haben in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn
Beispielsweise sind das:
Mehr Info zu Familienbeihilfe
In Österreich bekommen Sie 2024 pro Kind und Monat:
Es gibt eine Erhöhung durch die Geschwisterstaffelung bei:
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 180,90 Euro pro Monat.
Mehr Info zu Höhe der Familienbeihilfe und zu Erhöhte Familienbeihilfe
Die Form der Kinderbildung und -betreuung hängt vom Alter des Kindes ab:
Einige Angebote werden teilweise oder vollständig vom jeweiligen Bundesland finanziell unterstützt. Teilweise müssen die Eltern für weitere Betreuung der Kinder zusätzlich bezahlen.
Mehr Info zu Formen der Kinderbetreuung
Alle Kinder, die in Österreich wohnen, müssen in die Schule gehen (Schulpflicht). Sie beginnt im September, wenn das Kind bereits sechs Jahre alt ist, und dauert neun Jahre.
Zu Feststellung der Schulreife des Kindes gibt es in der Volksschule vor der Aufnahme in die erste Klasse ein Vorgespräch. Sollte das schulpflichtige Kind noch nicht schulreif sein, kann es die Vorschule besuchen.
Mehr Info zu Pflichtschule in Österreich
Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung. Um den besonderen Bedürfnissen nachzukommen werden Kinder deshalb besonders gefördert.
Dies kann entweder:
Viele Sonderschulen haben sich zu inklusiven Schulzentren entwickelt. In diesen werden schulpflichtige Kinder und Kinder mit Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Nach dem Ende der Schulpflicht wird an der Nahtstelle Schule/Beruf versucht einen guten Übergang zu einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Mehr Info zu Sonderschule und Inklusive Regelschule
Die Eltern sind zur Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) verpflichtet.
Die Obsorge beider Elternteile, auch gemeinsame Obsorge genannt, eines minderjährigen Kindes besteht
Sind beide Elternteile mit der Obsorge betraut und wird die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft aufgelöst, so bleibt die Obsorge beider Elternteile aufrecht.
Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person sichersetellen sollen. Unterhaltsleistungen werden in Form von Naturalunterhalt (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt (z.B. Alimente) erbracht.
Eltern müssen gegenüber ihren Kindern bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit anteilig Kindesunterhalt leisten.
Mehr Info zu Obsorge und zu Unterhalt
Ich erwarte oder habe ein Kind