Alle in Österreich gehaltenen Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Kosten dafür trägt die Halterin/der Halter der Zuchtkatze.
Die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen musste bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden.
Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, müssen spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne so gekennzeichnet werden.
Jede Halterin/jeder Halter von Zuchtkatzen ist verpflichtet, ihr/sein Tier innerhalb eines Monats
zu melden.
Folgende Daten müssen gemeldet werden:
Es müssen die Daten der Eigentümerin/der Eigentümers des Tiers angegeben werden, sofern das die Halterin/der Halter nicht ist.
Die Eingabe der Meldung in die Heimtierdatenbank erfolgt
Informationen zur Registrierung von Hunden − Heimtierdatenbank und Chippflicht – finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz