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Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Allgemeine Informationen

Der Bundespräsident kann das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich über Vorschlag der Bundesregierung bzw. auf Antrag des sachlich zuständigen Bundesministers verleihen.

Voraussetzungen

Beliehene müssen für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht oder ausgezeichnete Dienste geleistet haben.

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird in folgenden Formen verliehen:

Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
(Sonderstufe des Großkreuzes)

Hüftdekoration an einer Schärpe mit Rosette, Bruststern;

bei der Damenausführung ist die Schärpe etwas schmäler

Artikel

Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
(Großkreuz I. Klasse)

Hüftdekoration an einer Schärpe mit Rosette, Bruststern;

bei der Damenausführung ist die Schärpe etwas schmäler

Großkreuz I. Klasse

Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
(Großkreuz II. Klasse)

Hüftdekoration an einer Schärpe mit Rosette, Bruststern;

bei der Damenausführung ist die Schärpe etwas schmäler

Großkreuz II. Klasse
 

Großes goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
(Großoffizierskreuz I. Klasse)

Halsdekoration, Bruststern;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Großoffizierskreuz Í Klasse

Großes silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
(Großoffizierskreuz II. Klasse)

Halsdekoration, Bruststern;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

Großoffizierskreuz II Klasse

Großes goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Kommandeurkreuz I. Klasse)

Halsdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Kommandeurkreuz I Klasse

Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Kommandeurkreuz II. Klasse)

Halsdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Kommandeurkreuz II Klasse

Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Offizierskreuz)

Steckkreuz; linke Brustseite

 

Offizierskreuz

Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Ritterkreuz I. Klasse)

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Ritterkreuz I. Klasse

Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
(Ritterkreuz II. Klasse)

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Ritterkreuz II. Klasse

Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Verdienst golden

Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Verdienst silber

Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Medaille gold

Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Medaille silber

Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
(Dieses Ehrenzeichen wird nach der derzeitigen Praxis nicht verliehen)

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Medaille bronze

Goldene Medaille am roten Bande für Verdienste um die Republik Österreich (Lebensrettungsmedaille)

Brustdekoration;

bei der Damenausführung ist das Kleinod an einer Masche angebracht

 

Medaille gold

Personen, die sich unter eigener Lebensgefahr durch Rettung des Lebens anderer Personen Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, können das Ehrenzeichen an einem besonderen Band erhalten.

Hinweis

Zwischen den Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) soll grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

→ Bundespräsident (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. April 2020

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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