Die mit 24. Juli 2019 in Kraft getretenen Regelungen sollen ein reibungsloses Nebeneinander von Viehwirtschaft und Tourismus auf Österreichs Almen und Weiden ermöglichen. Für Besucherinnen/Besucher der Almen kommt es in der jeweiligen Situation darauf an, welche konkreten Gefahren aus der Alm- und Weideviehhaltung drohen. Wanderinnen/Wanderer müssen ihr Verhalten stets an mögliche Gefahren anpassen und sich bewusst sein, dass z.B. das Mitführen eines Hundes in aller Regel eine starke Risikoerhöhung mit sich bringt. Dadurch ergibt sich eine zu erwartende Eigenverantwortung von Besucherinnen/Besuchern von Almen und Weiden. Die folgenden Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh (z.B. mit Kühen) sollen diese Eigenverantwortung veranschaulichen:
Die Verantwortliche/der Verantwortliche für das Alm- und Weidevieh kann als Hilfsmittel für ein sicheres Nebeneinander von Weidevieh und Wanderinnen/Wanderern auf den Standard für die Alm- und Weidewirtschaft zurückgreifen. Dieser gibt Empfehlungen für die Tierhalterin/den Tierhalter ab, entbindet die Wanderinnen/Wanderer jedoch nicht von der zu erwartenden Eigenverantwortung und den Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh.
§ 1320 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)