Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.
Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:
Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:
Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.
Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)
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