Folgendes kann im Weißglascontainer entsorgt werden:
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
Für die Entsorgung von Weiß- und Buntglas örtlich zuständig ist:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie