Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit den Land- und Forstwirtschafts-Betrieben Österreichs und der Österreichischen Bundesforste AG folgende "Fair-Play"-Regeln erstellt, die praktische Tipps für das Radfahren im Wald geben:
Das Fahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist diese Aktivität nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (bei Forststraßen der Forststraßenerhalterin/des Forststraßenerhalters) vorliegt. Weitere Informationen über Radfahren und Mountainbiken im Wald finden sich auf oesterreich.gv.at.
Der ÖAMTC hat darüber hinaus folgende Verhaltensregeln erstellt, die Mountainbikerinnen/Mountainbiker zum Schutz anderer Personen, zum Schutz der Natur und zu ihrem eigenen Schutz einhalten sollen:
Im Straßenverkehr werden Mountainbikes wie andere Fahrräder behandelt und es gelten dieselben Verkehrsregeln und Ausstattungserfordernisse gemäß der Straßenverkehrsordnung und der Fahrradverordnung. Weitere Informationen über Verkehrsregeln für Radfahrer und die Fahrradverordnung finden sich auf oesterreich.gv.at.
Ähnlich wie bei Schipisten sind auch einige Mountainbike-Strecken in Schwierigkeitsgrade unterteilt, die bei der Streckenwahl und bei der Auswahl der Ausrüstung helfen sollen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion