Personen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren (bis zum 18. Geburtstag), die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, werden einmal pro Jahr zu einem Gesundheits-Check eingeladen. Diese Untersuchungen sind für berufstätige Jugendliche (insbesondere Lehrlinge) vorgesehen und sollen das Gesundheitsbewusstsein stärken. In der Regel wird auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber informiert, damit die/der eingeladene Jugendliche für diesen Arztbesuch frei bekommt.
Jugendlichenuntersuchungen sieht das Gesetz auch für Versicherte der SVS und der BVAEB vor.
Die Jugendlichenuntersuchung ist gratis und kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Die Jugendlichenuntersuchungen finden unter anderem bei Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde sowie bei Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmedizinern, an Berufsschulen, in Betrieben und Ambulatorien bzw. Gesundheitszentren der jeweiligen Sozialversicherungsträger statt.
Im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs mit einer Ärztin/einem Arzt wird insbesondere folgendes geprüft:
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