Der Heizkostenzuschuss ist/war eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.
Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:
Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)
Zuständige Stelle:
AK Oberösterreich
Telefon: +43 50 6906 0
E-Mail: mitglied@akooe.at
Website zur AK Senioren-Leistungskarte (→ AK Oberösterreich)
Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.
Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:
Körnerstraße 28
4010 Linz
Telefon: +43 732 7644/182
Zuständige Stelle:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 7720/152 21
Fax: +43 732 7720/2156 19
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
Website zur Rufhilfe (→ Amt der OÖ Landesregierung)
Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:
Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare
Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständige Stelle:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Präsidium
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 7720/111 61
Fax: +43 732 7720/21 16 21
E-Mail: praes.post@ooe.gv.at
Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre (→ Amt der OÖ Landesregierung)
Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.
In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.
Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.
Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.
Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.
Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss (→ Amt der OÖ Landesregierung)
Zuständige Stelle:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: +43 732 7720/152 21
Fax: +43 732 7720/21 56 19
E-Mail: so.post@ooe.gv.at
Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss (→ Amt der OÖ Landesregierung)
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Sozialplattform Oberösterreich
Schillerstraße 9
4020 Linz
Telefon: +43 732/667594
E-Mail: office@sozialplattform.at
Website zum Kulturpass Oberösterreich (→ Sozialplattform Oberösterreich)
Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständige Stelle:
BürgerInnen Service
Neues Rathaus
Hauptstraße 1-5
4041 Linz
Telefon: +43 732 7070
E-Mail: info@mag.linz.at
Website zum Aktivpass Linz (→ linz.at)
Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.
Zuständige Stelle:
Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
Hans-Sachs-Straße 22
4600 Wels
Telefon: +43 7242 417-7904
E-Mail: senb@wels.gv.at
Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels (→ Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.
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