Wenn Sie Gewalt an Frauen beobachten oder klare Hinweise dafür haben, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten, dass einer Frau Gewalt angetan wird. Sprechen Sie die Frau darauf an und vermitteln Sie ihr das Gefühl, dass sie sich Ihnen anvertrauen kann.
Viele Frauen schweigen über erlittene Gewalt, oft aus Scham oder weil sie nicht ausreichend über Hilfsmöglichkeiten informiert sind.
Gewalt an Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf. Sie kann auf
Ebene ausgeübt werden.
Am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer Familie: 90 Prozent aller Gewalttaten werden nach Schätzungen der Polizei in der Familie und im sozialen Nahraum ausgeübt. Die Dunkelziffer bei familiärer Gewalt ist sehr hoch.
Die Übergänge der verschiedenen Gewaltformen sind oft fließend. Körperliche und sexualisierte Gewalt sind immer unzulässig und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Nicht nur körperliche und sexualisierte Übergriffe, sondern auch Psychoterror, Erniedrigung, Verbote und soziale Isolation stellen Gewalt dar und dienen dem Mann als Mittel der Macht und Kontrolle über die Frau.
Männliche Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten, in jedem Lebensalter und in jeder Kultur statt.
Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig: Schläge, Stöße, Tritte, Haare reißen, Verbrennen, Prügeln mit Gegenständen bis hin zum Totschlag.
Bei psychischer Gewalt sind Frauen wiederholt verbalen und emotionalen Misshandlungen oder anderem seelischen Druck ausgesetzt, wie zum Beispiel Beschimpfungen, Demütigungen, Bedrohungen und Beleidigungen, die sich auf ihr Äußeres oder ihren Charakter beziehen, sowie öffentliches Lächerlichmachen. Folgen davon sind die Zerstörung des Selbstwertgefühls und der psychischen Gesundheit.
Sexualisierte Gewalt liegt vor, wenn einer Frau sexuelle Handlungen aufgezwungen oder aufgedrängt werden. Dazu zählen erzwungene vaginale, orale oder anale Penetration sowie der Zwang zu anderen sexuellen Aktivitäten. Auch das Aufzwingen, pornographisches Material gegen den eigenen Willen anzusehen, fällt unter sexuellen Missbrauch. Frauen, die solcher Gewalt ausgesetzt sind, sind Opfer von Aggressionen und Machtmissbrauch.
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