Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind:
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.
Zuständige Stelle:
Website zum Kulturpass Vorarlberg (→ Hunger auf Kunst und Kultur)
Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.
Zuständige Stelle:
Rotes Kreuz Vorarlberg
Beim Gräble 10
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522/77000-9087
E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at
Website zur Rufhilfe (→ Österreichisches Rotes Kreuz)
Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte kostet 3,60 Euro und ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständige Stelle:
Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis (→ Landeshauptstadt Bregenz)
Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der in der Dienststelle Senioren der Stadt Bregenz, Belruptstraße 1 beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständige Stelle:
Website zu den Seniorentaxibons (→ Landeshauptstadt Bregenz)
Bregenzer Bürgerinnen und Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 10 Euro. Bei geringerem Einkommen kann dieser Betrag reduziert werden.
Zuständige Stelle:
Soziales und Senior:innenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Telefon: +43 5574-1630
E-Mail: soziales@bregenz.at
Website zum Essen auf Rädern (→ Landeshauptstadt Bregenz)
Die Seniorenkarte bietet Ermäßigungen für Frauen und Männer ab 60 Jahren und für Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher. Eine Vorlage des Pensionsbescheides ist notwendig. Es entstehen keine Kosten. Die Seniorenkarte ist nicht übertragbar.
Erforderliche Unterlagen:
Zuständige Stelle:
Amt der Stadt Feldkirch
Bürgerservice, im Erdgeschoss des Rathauses
Schmiedgasse 1
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522/304-1242
E-Mail: buergerservice@feldkirch.at
Website zur Seniorenkarte (→ Senioren-Betreuung Feldkirch)
Für Seniorinnen/Senioren, die nicht mehr in der Lage sind selbst für sich einzukaufen und zu kochen werden täglich Mahlzeiten zubereitet und nach Hause geliefert.
Derzeit gibt es drei Tarife, welche je nach Einkommen verrechnet werden. Die Anzahl der gelieferten Essen werden durch den Zustelldienst erfasst und gelangen monatlich im Nachhinein zur Verrechnung.
Zuständige Stelle:
Seniorenbetreuung Feldkirch
Magdalenastraße 9
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 3422-0
E-Mail: seniorenbetreuung@feldkirch.at
Website zum Essen auf Rädern (→ Senioren-Betreuung Feldkirch)
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