Für in der EU gekaufte Waren sind bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU grundsätzlich keine Abgaben mehr zu bezahlen (freier Warenverkehr).
Eine Ausnahme besteht jedoch bei Tabakwaren. Für diese sind nur dann keine Abgaben zu bezahlen, wenn sie der eigenen, privaten Verwendung dienen. Ein Eigenbedarf wird angenommen, wenn folgende Mengen nicht überschritten werden:
Wenn nicht nur eine dieser Waren, sondern eine Kombination (z.B. Zigaretten und Zigarillos) mitgenommen wird, gilt folgendes:
Jede einzelne Menge entspricht 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, zählt die Gesamtmenge.
50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 400 Stück Zigaretten und 0,5 Kilogramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.
Wenn diese Mengen überschritten werden, muss dargelegt werden, dass die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind. Bei der Beurteilung, ob private Nutzung vorliegt, werden folgende Umstände berücksichtigt:
Bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Staat werden grundsätzlich keine Kontrollen durchgeführt. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.
Für manche Gebiete von EU-Ländern gelten Besonderheiten:
Das bedeutet, dass man zwar z.B. 800 Stück Zigaretten mitnehmen darf, davon aber nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei sind (wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land). Für die restlichen 600 Stück Zigaretten müssen die entsprechenden Steuern (z.B. Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) bezahlt werden. Zoll wird dafür jedoch keiner eingehoben.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen